Weg zum Führerschein

Für das beantragen deines Führerscheins benötigst du folgende Dinge:
- Personalausweis oder Pass
- Sehtest
einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist 2 Jahre gültig. Für die Klassen C und C1 (LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. ein Zeugnis eines Augenarztes erforderlich. Ein ausgestelltes Gutachten / Zeugnis ist ebenfalls 2 Jahre gültig.
- Nachweis der Ersten Hilfe
Für die Klassen A, B, AM, L und T benötigst du einen Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe. Kurse werden u.a. durchgeführt vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund. 
- Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Diese Bescheinigung ist nur für die Klassen C und C1 (LKW) erforderlich. Du kannst die Untersuchung bei einem Arzt Deiner Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte ein Arzt keine Vordrucke zur Verfügung haben, dann kann er sich an den Deutschen Gemeindeverlag in Köln wenden. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Ein biometrisches Passbild
- Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Geld für die Antragsgebühren
Den genauen Betrag erfährst du von uns, sobald du deine Antragspapiere bei uns abholst. Die Gebühr liegt jedoch ca. bei 50€.
Antragstellung
Den Antrag kannst du frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters stellen. Das Mindestalter beträgt:
• 15 Jahre bei Klasse Mofa
• 16 Jahre bei Klasse A1, L, AM, und T
• 17 Jahre bei Klasse B17, BE
• 18 Jahre bei Klasse B, C, C1, BE, CE, und C1E
• 21 Jahre bei Klasse D, D1 , DE, D1E,
• 24 Jahre bei Klasse A unbeschränkt mit direktem Einstieg.
Du kannst dich an uns wenden und hier alle Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung etc.) erhalten.
Prüfungen und Aushändigung des Führerschein.
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (Dauer etwa zwei bis vier Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Alles weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung erfährst du bei uns in der Fahrschule. Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung ausgehändigt, sofern du schon das Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht hast. Hast du das Mindestalter noch nicht erreicht, wird der vorbereitete Führerschein von der Prüfstelle wieder an das Kundenzentrum oder die Meldehallen zurückgesandt. Sobald du das Mindestalter erreicht hast wird dir der Führerschein ausgehändigt.