Folgende Auflistung zeigt alle Ausbildungsangebote die wir dir anbieten. Bei Unklarheiten und fehlenden Informationen findest du unsere Ansprechmöglichkeiten unter dem Menüpunkt "Kontakt". Wir beraten und informieren dich gerne über unsere Leistungen.
Fahrausbildungen
Fahrerlaubnisklasse |
Fahrzeugdefinition |
Fahrerlaubnisklasse |
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Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
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M | |
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit
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S | |
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit
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S | |
Krafträder mit
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A1 | |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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B | |
Krafträder mit
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A (leistungs- beschränkt) |
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Krafträder mit
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A | |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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B | |
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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B
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Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse) |
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
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BE |
Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse) Fußnote 1) |
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1
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Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg |
BE |
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L |
Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h verlangt:
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Fußnote 1):
Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B,
- Mindestalter 25 Jahre,
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Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie, 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis).
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.